Der Bundesrat hat am 8.7.2022 dem „Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ (sog. Zinsanpassungsgesetz) zugestimmt, das der Bundestag am 23.6.2022 verabschiedet hatte.
Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2021 den gesetzlichen Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen in Höhe von 6 % für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 als verfassungswidrig beurteilt und den Gesetzgeber zu einer Neuregelung bis zum 31.7.2022 aufgefordert. Das Gesetz wurde nun final verabschiedet.
1,8 statt 6 Prozent
Rückwirkend für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 gilt damit ein Zinssatz von 0,15 Prozent pro Monat (also 1,8 Prozent pro Jahr). Die Angemessenheit des neuen Zinssatzes wird künftig evaluiert, erstmals zum 1.1.2026. Außerdem verankert das Gesetz eine bisher nur im Verwaltungsweg getroffene Regelung über den Erlass von Nachzahlungszinsen bei vor Fälligkeit freiwillig geleisteten Zahlungen. Sie erstreckt sich damit künftig auch auf die von Kommunen verwaltete Gewerbesteuer.
Die Bundesregierung erwartet durch die Änderung in diesem Jahr Mindereinnahmen von 2,46 Milliarden Euro und im kommenden Jahr von 530 Millionen Euro.
Hinweis: Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundesspräsidenten verkündet werden – es soll noch im Juli in Kraft treten.
Quelle: BundesratKOMPAKT, Meldung vom 8.7.2022; NWB