Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat vor dem Hintergrund gesetzlicher Änderungen eine aktualisierte Fassung des Merkblatts zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Arbeitnehmer-Ehegatten veröffentlicht.
Das zwischen dem BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ soll die Steuerklassenwahl erleichtern und gibt weitere Hinweise, u.a. zum Faktorverfahren.
Aus der Tabelle können die Ehegatten oder Lebenspartner nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne die Steuerklassenkombination feststellen, bei der sie die geringste Lohnsteuer entrichten müssen. Soweit beim Lohnsteuerabzug Freibeträge zu berücksichtigen sind, sind diese vor Anwendung der Tabelle vom monatlichen Bruttoarbeitslohn abzuziehen
Hinweis: Das Merkblatt ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Quelle: BMF online; NWB