Der Bundesrat hat am 24.11.2023 der „Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ zugestimmt.
Damit wurden die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft an die Entwicklung der Verbraucherpreise für das Jahr 2024 wie folgt angepasst:
- Der Sachbezugswert für die Überlassung einer Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von 265 € auf 278 € pro Monat (kalendertäglich: 9,27 €).
- Der Sachbezugswert für die freie oder verbilligte Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 288 € auf 313 € pro Monat.
Für die jeweiligen Mahlzeiten gelten damit folgende Werte:
- Frühstück (Monat/Tag): 65 €/2,17 € (2023: 60 €/2 €),
- Mittagessen (Monat/Tag): 124 €/4,13 € (2023: 114 €/3,80 €),
- Abendessen (Monat/Tag): 124 €/4,13 € (2023: 114 €/3,80 €).
Quelle: BR-Drucks. 512/23 (Beschluss) v. 24.11.2023, § 2 Abs. 2 SvEV (il)