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Neue Regelungen beim Elterngeld: FAQ der Bundesregierung

Für Geburten ab dem 1.4.2024 gelten neue Regelungen beim Elterngeld. Die Bundesregierung hat hierzu nähere Informationen veröffentlicht.

Hintergrund: U.a. wurde die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, ab dem 1.4.2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 1.4.2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Diese Regelung gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen.

In dem Fragen-Antworten-Katalog geht die Bundesregierung auf die folgenden Punkte ein:

  • Was hat sich zum 1.4.2024 beim Elterngeld geändert?
  • Welche Formen von Elterngeld gibt es?
  • Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
  • Wie beantrage ich Elterngeld?
  • Wie hoch ist das Elterngeld?

Hinweis: Der Fragen-Antworten-Katalog ist auf der Homepage der Bundesregierung veröffentlicht. Weitere Informationen zum neuen Elterngeld hat auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf seiner Homepage veröffentlicht.

Quelle: Bundesregierung online; NWB

FAQ zur Inflationsausgleichsprämie

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zusammen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die FAQ zur Inflationsausgleichsprämie (IAP) gem. § 3 Nr. 11c EStG erstellt.

In den FAQ werden in erster Linie steuerliche Fragen zum persönlichen und sachlichen Umfang der Steuerbefreiung beantwortet. Viele Antworten aus den FAQ Corona (Steuern) zu den ähnlichen Regelungen des § 3 Nummer 11a EStG (Corona-Prämie) und des § 3 Nummer 11b EStG (Corona-Pflegebonus) gelten in gleicher oder ähnlicher Weise auch für die Inflationsausgleichsprämie.

Im Einzelnen gehen das BMF und die Finanzbehörden der Länder auf die folgenden Fragen näher ein:

  1. Was ist die Inflationsausgleichsprämie (IAP)?
  2. Wer kann eine IAP steuerfrei erhalten?
  3. Gelten Besonderheiten bei Arbeitsverhältnissen zwischen nahestehenden Personen (zum Beispiel Ehegatten-Arbeitsverhältnisse)?
  4. Ist es für die Steuerbefreiung von Bedeutung, wann und wie lange der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber beschäftigt sein muss?
  5. Gilt die Steuerbefreiung auch für mehrere Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im begünstigten Zeitraum gewährt?
  6. Können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in den Jahren 2022 bis 2024 je einen Betrag von bis zu 3.000 Euro, insgesamt also 9.000 Euro, steuerfrei gewähren?
  7. Fallen auch Sachleistungen unter die Steuerbefreiung?
  8. Kann der steuerfreie Höchstbetrag von 3.000 Euro für jedes Dienstverhältnis gesondert ausgeschöpft werden oder ist zu prüfen, ob aus anderen Dienstverhältnissen bereits eine Zahlung geleistet wurde?
  9. Kann der Arbeitgeber die Gewährung der IAP an Bedingungen knüpfen wie zum Beispiel die Betriebszugehörigkeit (ggf. Möglichkeit der Rückforderung der Prämie bei Kündigung in einem bestimmten Zeitraum), bestandene Probezeit etc.?
  10. Muss ein Zusammenhang der Leistung mit der Inflation (Preisentwicklung) vorliegen und wie muss dieser gegebenenfalls nachgewiesen werden?
  11. Kann die IAP als Weihnachtsgeld ausgezahlt oder damit verknüpft werden?
  12. Für welchen Zeitraum gilt die Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 11c EStG (Begünstigungszeitraum)?
  13. Gilt die Steuerbefreiung auch für inflationsbezogene Prämien, die bereits vor dem Tag der Verkündung des Gesetzes am 25. Oktober 2022 beschlossen worden sind, aber erst nach diesem Tag an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden?
  14. Kann der Arbeitgeber eine Sonderleistung (zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld), auf die der Arbeitnehmer bereits einen Anspruch hat, in eine steuerfreie IAP „umwidmen“?
  15. Kann ein Arbeitgeber eine Sonderzahlung an einen Arbeitnehmer als steuerfreie IAP leisten, wenn er im Gegenzug geleistete Überstunden kürzt, auf die kein Auszahlungsanspruch besteht?
  16. Der Arbeitgeber leistet regelmäßig eine freiwillige (steuerpflichtige) Sonderzahlung. Im Jahr 2023 gewährt er anstelle der freiwilligen Sonderzahlung eine IAP. Ist diese steuerfrei?
  17. Wie wirkt sich die IAP, die in Form einer Sachleistung erbracht wird, auf die 50-Euro-Freigrenze des § 8 Absatz 2 Satz 11 Einkommensteuergesetz aus?
  18. Kann eine Sonderzahlung als steuerfreie IAP neben dem steuerfreien Corona-Pflegebonus gewährt werden?
  19. Ist die Steuerbefreiung neben der Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung für Minijobs anzuwenden?
  20. Unterliegt die steuerfreie IAP dem Progressionsvorbehalt?
  21. Ist die steuerfreie IAP vom Arbeitgeber in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen oder vom Arbeitnehmer in der Einkommensteuererklärung anzugeben?
  22. Ist die steuerfreie IAP vom Arbeitgeber im Lohnkonto aufzuzeichnen?
  23. Ist die steuerfreie IAP auch sozialabgabenfrei?
  24. Unterliegt die steuerfreie IAP der Pfändung?

Hinweis:

Die FAQ (Stand: 7.12.2022) sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns an

Quelle: BMF online; NWB

Bundesfinanzministerium aktualisiert FAQ zur Energiepreispauschale

Das BMF hat seine FAQ zur Energiepreispauschale (EPP) aktualisiert.

Es werden Fragen beantwortet u.a. zur Anspruchsberechtigung, zur Festsetzung mit der Einkommensteuerveranlagung, zur Auszahlung an Arbeitnehmer durch Arbeitgeber, zum Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren und zur Steuerpflicht.

Hinweis: Die aktualisierten FAQ (Stand: 20.7.2022) sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online, Meldung v. 21.7.2022; NWB