Die Bundesregierung hat am 25.1.2023 die vorzeitige Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Die Aufhebung der sog. Corona-Arbeitsschutzverordnung erfolgt damit zeitgleich zur Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr. Hierauf macht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufmerksam.
Hierzu führt das BMAS u.a. weiter aus:
- In Einrichtungen der medizinischen Versorgung und Pflege sind allerdings weiterhin corona-spezifische Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten.
- In allen anderen Bereichen können Arbeitgeber und Beschäftigte künftig eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind.
Hinweis: Das BMAS hat seinen Fragen-Antworten-Katalog zur Corona-Arbeitsschutzverordnung aktualisiert (Stand: 25.1.2023). Zu den FAQ gelangen Sie hier.
Quelle: BMAS, Pressemitteilung v. 25.1.2023, NWB