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Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat vor dem Hintergrund gesetzlicher Änderungen eine aktualisierte Fassung des Merkblatts zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Arbeitnehmer-Ehegatten veröffentlicht.

Das zwischen dem BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte „Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind“ soll die Steuerklassenwahl erleichtern und gibt weitere Hinweise, u.a. zum Faktorverfahren.

Aus der Tabelle können die Ehegatten oder Lebenspartner nach der Höhe ihrer monatlichen Arbeitslöhne die Steuerklassenkombination feststellen, bei der sie die geringste Lohnsteuer entrichten müssen. Soweit beim Lohnsteuerabzug Freibeträge zu berücksichtigen sind, sind diese vor Anwendung der Tabelle vom monatlichen Bruttoarbeitslohn abzuziehen

Hinweis: Das Merkblatt ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online; NWB

Minijobs – das ändert sich im Jahr 2023

Die Minijob-Zentrale informiert über neue Regelungen bei den Minijobs, die für Arbeitgeber und Beschäftigte wichtig sind.

Im Einzelnen geht die Minijob-Zentrale auf folgende Punkte näher ein:

  1. Termine und Beiträge im Jahr 2023 für gewerbliche Minijobs
  2. Mehr Hinzuverdienst für Rentner
  3. Minijobs und das neue Bürgergeld
  4. Elektronische Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (eAU)
  5. euBP: Betriebsprüfung wird digital

Hinweis: Nähere Informationen zu den o.g. Punkten erhalten Sie auf den Internetseiten der Minijob-Zentrale.

Quelle: Minijob-Zentrale online; NWB

Das ändert sich 2023 bei der Steuer

Mit dem Jahreswechsel treten eine Reihe neuer gesetzlicher Regeln in Kraft. Das Bundesfinanzministerium informiert über ausgewählte Neuregelungen im Jahr 2023.

Änderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:

  • Grundfreibetrag wird erhöht: Der steuerliche Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. Für 2023 wird er um 561 € auf 10.908 € angehoben. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 696 € auf 11.604 € vorgesehen.
  • Steuerlast wird an die Inflation angepasst: Damit eine Gehaltserhöhung zum Ausgleich steigender Preise nicht zu einer schleichenden Steuererhöhung führt, wird der Einkommensteuertarif an die Inflation angepasst. Das bedeutet: Löhne und Gehälter werden nicht höher besteuert, insoweit ihr Anstieg lediglich die Inflation ausgleicht.
  • Höhere Freigrenze beim Soli: Seit Anfang 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 % derjenigen, die Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer zahlen, durch die Anhebung der Freigrenzen vollständig entfallen. Die Freigrenze von bisher 16.956 € wird im Jahr 2023 auf 17.543 € angehoben, 2024 steigt sie weiter auf 18.130 €. Damit wird auch die Berechnung des Soli an die Inflation angepasst.
  • Homeoffice-Regelung wird verbessert: Gute Nachrichten für alle, die ohne eigenes Arbeitszimmer im Homeoffice arbeiten: Ab 2023 können sie an bis zu 210 statt bisher 120 Homeoffice-Tagen einen pauschalen Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer geltend machen. Pro Heimarbeitstag können 6 € angesetzt werden, also bis zu 1.260 € im Jahr.
  • Arbeitnehmerpauschbetrag wird erhöht: Der Pauschbetrag für Werbungskosten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird zum 1.1.2023 weiter auf 1.230 € erhöht. Mit dem ersten Entlastungspaket war er zuvor bereits rückwirkend zum 1.1.2022 von 1.000 auf 1.200 € erhöht worden. Bis zur Höhe des Pauschbetrags können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung pauschal geltend machen, ohne diese anhand von Belegen nachweisen zu müssen.
  • Rentenbeiträge werden voll absetzbar: Ab dem 1.1.2023 können Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Dadurch erhöhen sich die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen im Jahr 2023 um 4 Prozentpunkte. Für viele Bürgerinnen und Bürger bedeutet das eine Entlastung bei der Einkommensteuer.

Änderungen für Eltern

  • Mehr Geld für Kinder: Das Kindergeld wird ab dem 1.1.2023 einheitlich auf 250 € pro Kind erhöht. Für das 1. und 2. Kind bedeutet dies jeweils ein Plus von monatlich 31 €, für das 3. Kind von 25 €. Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes) wird rückwirkend zum 1.1.2022 um 160 € auf 8.548 € erhöht. Zum 1.1.2023 steigt er um weitere 404 € auf 8.952 € und zum 1.1.2024 um weitere 360 € auf 9.312 €. Der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen, dessen Höhe an den Grundfreibetrag angelehnt ist, wird ebenfalls angehoben.
  • Der Ausbildungsfreibetrag wird angehoben: Viele Eltern unterstützen ihre Kinder während der Berufsausbildung finanziell. Ist der Nachwuchs zum Beispiel volljährig und wohnt nicht mehr zu Hause, so kann der Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes in Berufsausbildung (so genannter „Ausbildungsfreibetrag“) geltend gemacht werden. Dieser wird ab dem 1.1.2023 von 924 € auf 1.200 € je Kalenderjahr angehoben.
  • Alleinerziehende werden unterstützt: Alleinerziehende werden bei der Lohn- und Einkommensteuer mit einem besonderen Freibetrag entlastet. Dieser Entlastungsbetrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt und gilt seit dem Jahr 2022 unbefristet. In Anerkennung der Situation von Alleinerziehenden wird der Entlastungsbetrag zum 1.1.2023 um weitere 252 € auf 4.260 € angehoben.

Änderungen für Sparerinnen und Sparer

  • Sparen und Investieren lohnt sich mehr: Der Sparer-Pauschbetrag ist ein pauschaler Ausgleich dafür, dass ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeschlossen ist. Er wird ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 € auf 1.000 € für Alleinstehende und von 1.602 € auf 2.000 € für Ehegatten/Lebenspartner erhöht.

Änderungen für Hausbauerinnen und Hausbauer

  • Klimagerechtes Bauen wird gefördert: Mit steuerlichen Anreizen wird der klimagerechte Wohnungsbau unterstützt. Zum 1.1.2023 wird der jährliche lineare AfA-Satz für die Abschreibung von Wohngebäuden von 2 auf 3 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angehoben.

    Durch die Neuauflage einer zeitlich befristeten Sonder-AfA können innerhalb von vier Jahren 5 % der Herstellungskosten für neu geschaffene Mietwohnungen steuerlich abgesetzt werden. Zukünftig kann die Eigenheimrenten-Förderung („Wohn-Riester“) auch für Aufwendungen für energetische Maßnahmen genutzt werden (z. B. für Wärmedämmungen oder die Erneuerung von Fenstern oder Heizungsanlagen).

  • Energiewende voranbringen: Rückwirkend ab dem 1.1.2022 wird für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung von 30 Kilowatt eine Ertragssteuerbefreiung eingeführt. Für diese Photovoltaikanlagen ist kein Gewinn mehr zu ermitteln und damit sind in den Einkommensteuererklärungen keine Angaben mehr erforderlich.

    Für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern gilt in Zukunft ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz. Im Zusammenhang mit der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen wird die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen erweitert.

Änderungen für die Wirtschaft

  • Hilfe für energieintensive Unternehmen: Mit der Verlängerung des so genannten Spitzenausgleichs werden ca. 9.000 energieintensive Unternehmen des Produzierenden Gewerbes angesichts der hohen Energiepreise unterstützt und die Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung gewährleistet. Für die Zeit ab 2024 sollen diese Begünstigungen reformiert werden, um zur Erreichung der Klimaschutzziele beizutragen.
  • Kleine Brauereien werden gestärkt: Zur Förderung des Erhalts kleiner und mittelständischer Brauereien wurden die eigentlich bis Ende 2022 befristet geltenden ermäßigten Steuersätze der Biersteuermengenstaffel entfristet und dauerhaft beibehalten. Diese Regelung tritt mit Wirkung vom 1.1.2023 in Kraft.
  • Die Gastronomie wird unterstützt: 2020 wurde im Zuge der Corona-Pandemie der Umsatzsteuersatz auf Speisen für die Gastronomie auf 7 % gesenkt. Diese Stützungsmaßnahme wurde über den 31.12.2022 hinaus befristet bis zum 31.12.2023 verlängert.
  • Für die Landwirtschaft: Um EU-rechtlichen Vorgaben im Umsatzsteuerrecht Rechnung zu tragen, wurde für 2022 der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte auf 9,5 % angepasst und die Berechnungsmethode im Gesetz verankert. Für das Jahr 2023 wurde der Durchschnittssatz auf 9,0 % gesenkt. Ziel ist es, Rechtsstreitigkeiten auf EU-Ebene zu vermeiden.

Quelle: BMF online, Meldung v. 23.12.2022; NWB

Neuregelungen ab Januar 2023

Die Bundesregierung informiert über gesetzliche Neuregelungen, die ab Januar 2023 gelten. Neben einer Erhöhung des Wohn- und des Kindergelds treten Entlastungen bei Steuer, Strom und Gas in Kraft. Zudem entfällt die Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente, Speisen und Getränke zum Mitnehmen müssen künftig in Mehrwegverpackungen angeboten werden.

Im Folgenden die wesentlichen Änderungen im Überblick:

Familie und Kinder

Höheres Kindergeld und weitere Verbesserungen für Kinder

Das Kindergeld wird erhöht: Ab 2023 erhalten Eltern für jedes Kind 250 Euro pro Monat. Familien mit niedrigem Einkommen werden zusätzlich durch einen Sofortzuschlag und die Erhöhung des Kinderzuschlags entlastet.

Weitere Informationen

Kita-Qualitätsgesetz

Für eine bessere Qualität in der Kindertagesbetreuung unterstützt der Bund die Länder in den Jahren 2023 und 2024 mit je zwei Milliarden Euro. (Inkrafttreten vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.)

Weitere Informationen

Junge Menschen in Pflegefamilien oder Erziehungshilfe entlasten

Aktuell geben junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe 25 Prozent ihres Einkommens an das Jugendamt ab. Die sogenannte Kostenheranziehung wird nun abgeschafft. Sie sollen sich in Zukunft nicht mehr aus ihrem Einkommen an den Kosten der Kinder- und Jugendhilfeleistung beteiligen müssen. (Inkrafttreten vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.)

Weitere Informationen

Arbeit – Soziales – Rente

Bürgergeld

Bürgergeld – so heißt jetzt die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Sie löst das so genannte Hartz IV ab. Mit dem Bürgergeld sollen sich Menschen im Leistungsbezug stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren können. Die Unterstützung selbst erhöht sich: Ab 1. Januar 2023 soll etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als bisher.

Weitere Informationen

Energiepreispauschale für Studierende

Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro.

Weitere Informationen

Midi-Job-Grenze auf 2.000 Euro

Die Grenze für Midijobs wird auf 2.000 Euro angehoben. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte dann geringere Beiträge in die Sozialversicherungen.

Weitere Informationen

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert

Die Bundesregierung hat den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld noch einmal um sechs Monate verlängert. Er gilt nun bis 30. Juni 2023. Das stabilisiert den Arbeitsmarkt und schafft Planungssicherheit für Unternehmen.

Weitere Informationen

Neuregelungen in der Sozialhilfe

Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und für die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Weitere Informationen

Mehr Hinzuverdienst bei vorgezogener Altersrente

Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Grenzen deutlich angehoben. Meldeverfahren werden digitalisiert. So verringert sich die Bürokratie. Erleichterungen gibt es auch in der Künstlersozialversicherung.

Weitere Informationen

Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2023

Die Rechengrößen in der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden wie jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro im Jahr (monatlich 4.987,50 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 66.600 Euro (monatlich 5.550 Euro).

Weitere Informationen

Beitragssätze in der Rentenversicherung

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte wird für das Kalenderjahr 2023 monatlich 286 Euro (West) bzw. 279 Euro (Ost) betragen.

Weitere Informationen

Anhebung der Altersgrenzen bei der Rente

Im Jahr 2012 startete die Anhebung des Renteneintrittsalters („Rente mit 67“). Im Zuge der schrittweisen Anhebung steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1957 bzw. 1958 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren und elf Monaten bzw. mit 66 Jahren. Für die folgenden Geburtsjahrgänge erhöht sich die Regelaltersgrenze um je zwei Monate pro Jahrgang. Für die Jahrgänge 1964 und jünger liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

Weitere Informationen

Absicherung bei Erwerbsminderung

Wer in jüngeren Jahren vermindert erwerbsfähig wird, hat in der Regel noch keine ausreichenden Rentenanwartschaften aufbauen können. Damit die Versicherten dennoch eine angemessene Sicherung erhalten, werden Bezieher einer Erwerbsminderungsrente so gestellt, als hätten diese über den Eintritt der Erwerbsminderung hinaus so weitergearbeitet, wie zuvor (Zurechnungszeit). Die Zurechnungszeit wird in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2031 schrittweise bis auf 67 Jahre verlängert. Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente im Jahr 2023 endet die Zurechnungszeit mit 66 Jahren.

Weitere Informationen

Künstlersozialabgabe ab 2023 bei fünf Prozent

Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2023 5,0 Prozent (2022: 4,2 Prozent). Durch einen Stabilisierungszuschuss des Bundes in Höhe von rund 59 Millionen Euro wird der krisenbedingte Anstieg der Künstlersozialabgabe im Vergleich zum Vorjahr aber deutlich abgeschwächt. Darüber hinaus werden zukünftig die Zuverdienstmöglichkeiten für Versicherte bei einer weiteren nicht künstlerischen selbstständigen Tätigkeit dauerhaft erweitert. Zudem werden Kunst- und Kulturschaffende besser sozial abgesichert, etwa beim Versicherungsschutz für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und bei der Zahlung von Beitragszuschüssen durch die Künstlersozialkasse.

Weitere Informationen

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung entfällt

Ab 2023 melden die Krankenkassen direkt an die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wenn Beschäftigte arbeitsunfähig sind. Es muss also keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) mehr vorgelegt werden.

Weitere Informationen

Steuern und Finanzen

Bundeshaushalt 2023

Der Bundeshaushalt 2023 sieht Einnahmen und Ausgaben von jeweils von 445,2 Milliarden Euro vor – gut zehn Prozent weniger als im Vorjahr. Darin enthalten ist eine „globale Krisenvorsorge“ mit einem Volumen von fünf Milliarden Euro. Daraus können pandemiebezogene Mehrbelastungen oder solche, die durch den Ukraine-Krieg entstanden sind, finanziert werden.

Weitere Informationen

Inflationsausgleich für 48 Millionen Menschen

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz wird für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation angepasst. Damit werden Mehrbelastungen abgefedert. Zudem werden Familien gezielt unterstützt, indem der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag angehoben werden.

Weitere Informationen

Homeoffice-Pauschale erhöht und entfristet

Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeiträgen, Anhebung von Pausch- und Freibeträgen mit dem Jahressteuergesetz 2022 ergeben sich für Bürgerinnen und Bürger viele steuerliche Verbesserungen.

Weitere Informationen

Rentenbeiträge voll von der Steuer absetzbar

Beschäftigte werden im Jahr 2023 um 3,2 Milliarden Euro entlastet – denn sie können ihre Rentenbeiträge ab dann voll von der Steuer absetzen. Das reduziert nicht nur ihre Steuerlast, sondern verhindert auch künftig eine „doppelte Besteuerung“ der Renten.

Weitere Informationen

Effektive Durchsetzung von Sanktionen und Bekämpfung von Geldwäsche

Sanktionen können nun besser umgesetzt werden. Hierzu wird eine Zentralstelle zur Sanktionsdurchsetzung eingerichtet, die die Maßnahmen koordinieren wird. Das Gesetz beinhaltet auch Regelungen zur Geldwäschebekämpfung: Beispielsweise sollen die Barzahlungen beim Erwerb von Immobilien ausgeschlossen werden.

Weitere Informationen

Steuererleichterungen für Solaranlangen

Für Besitzer von Solaranlagen gibt es ab dem 1. Januar 2023 Vereinfachungen. So entfällt für einige Anlagen die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu lassen. Wer mit einer kleinen Photovoltaikanlage auf dem Dach Geld verdient, ist ab 2023 von der Einkommensteuer und Umsatzsteuer befreit. Ausschlaggebend dafür ist die Bruttoleistung: Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Gebäuden ohne Wohnraum darf sie maximal 30 Kilowatt betragen, bei Mehrfamilienhäusern maximal 15 Kilowatt pro Einheit.

Weitere Informationen

Ermäßigte Umsatzsteuer in der Gastronomie

Der reduzierte Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Ziel ist es, die Branche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern. Die Regelung galt ursprünglich befristet bis zum 31. Dezember 2022, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Beschränkungen zu mildern und die Gastronomie in der Zeit der Wiedereröffnung zu unterstützen. Für Getränke gilt weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent.

Weitere Informationen

Höhere Tabaksteuer

Am 1. Januar 2023 steigt die Steuer auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak. Packungen mit 20 Zigaretten kosten dann durchschnittlich 10 Cent mehr. Das Tabaksteuermodernisierungsgesetz wurde am 17. August 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist überwiegend am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Ziel ist es, nicht nur Steuereinnahmen zu generieren, sondern auch die Raucherquote in Deutschland zu senken und den Einstieg in den Tabak- und Rauchkonsum insbesondere bei Jugendlichen zu verhindern.

Weitere Informationen

Wohnen und Bauen

Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Bürgerinnen und Bürger mit kleinen Einkommen besonders stark. Bei ihnen machen die Wohn- und Heizkosten einen hohen Anteil der Ausgaben aus. Mit der bisher größten Wohngeldreform können ab 2023 zwei Millionen Haushalte statt bisher 600.000 Wohngeld erhalten. Das Wohngeld wird zudem deutlich erhöht – im Schnitt verdoppelt.

Weitere Informationen

Aufteilung des CO2-Preises

Je schlechter die Fassade eines Gebäudes gedämmt ist, je älter die Heizung oder die Fenster sind, desto mehr Energie wird zum Heizen benötigt und desto höher sind die CO2-Kosten. Bisher mussten Mieterinnen und Mieter diese Kosten allein tragen. Ab Januar 2023 werden Vermieterinnen und Vermieter stärker beteiligt – je nach energetischem Zustand des Mietshauses.

Weitere Informationen

Bauen und Sanieren für den Klimaschutz

Zum 1. Januar tritt die novellierte Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft. Neue Förderboni und leichtere Förderbedingungen sollen möglichst vielen Menschen die energetische Sanierung ihres Hauses ermöglichen. Für Neubauten wird das „Effizienzhaus-55“ zum gesetzlichen Förderstandard.

Weitere Informationen

Erleichterungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren verlängert

Seit Mai 2020 gelten erleichterte Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren. Die Regelungen haben sich als geeignete Kriseninstrumente erwiesen. Um weiter Planungssicherheit vor allem für Großvorhaben zu haben, wurden die Bestimmungen bis Ende 2023 verlängert.

Weitere Informationen

Umwelt und Klima

Neue Förderrichtlinie zum Umweltbonus

Der Kauf von rein elektrischen Fahrzeugen wird über den 1. Januar 2023 hinaus gefördert. Die Förderung wird nur für Kraftfahrzeuge ausgegeben, die nachweislich einen positiven Klimaschutzeffekt haben. Der Bundesanteil an der Förderung beträgt 4.500 Euro bis zu einem Netto-Listenpreis des Basismodells von 40.000 Euro und 3.000 Euro bei einem Netto-Listenpreis über 40.000 Euro bis 65.000 Euro. Die mit der Förderung gekauften Autos dürfen ein Jahr lang nicht weiterverkauft werden.

Weitere Informationen

Verpflichtende Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke To-Go (zum Mitnehmen)

Ab 1. Januar 2023 müssen To-Go-Speisen und -Getränke auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Dabei dürfen diese Produkte nicht teurer als dieselben Produkte in Einwegverpackungen sein. Ein Pfandsystem ist jedoch erlaubt.

Weitere Informationen

Landwirtschaft

Sechs Milliarden Euro jährlich für eine ökologische Landwirtschaft

Ab 2023 stehen in Deutschland jährlich rund sechs Milliarden Euro an EU-Mitteln für ein nachhaltiges und resilientes Agrar- und Ernährungssystem sowie für attraktive ländliche Räume zur Verfügung. Grundlage für die Umsetzung ist der nationale GAP-Strategieplan.

Weitere Informationen

Antibiotika in der Tierhaltung

Eine verbesserte Datenerfassung soll für einen umsichtigeren Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren sorgen. Ziel ist es, damit Resistenzen zu vermeiden.

Weitere Informationen

Mehr Fläche für zusätzliches Getreide

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat zur Verknappung vor allem von Weizen sowie Preissteigerungen auf den internationalen Agrarmärkten geführt. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten einmalig für das Jahr 2023 die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen der EU-Agrarförderung Umweltauflagen für den Ackerbau zu lockern und damit zur Steigerung der Nahrungsmittelproduktion beizutragen. Für Deutschland bedeutet das, dass die Pflicht vier Prozent der betrieblichen Ackerfläche stillzulegen sowie der jährliche Wechsel der Fruchtfolge 2023 ausgesetzt wird. So kann etwa Weizen zwei Jahre hintereinander angebaut werden.

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Energie

Energiepreisbremsen

Die Strom- Gas- und Wärmepreisbremsen entlasten Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten. Sie kommen zum 1. März 2023, gelten aber rückwirkend ab Januar 2023.

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EEG 2023: Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen

Das EEG 2023 ist die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Es legt die Grundlagen dafür, dass Deutschland klimaneutral wird. Mit einem konsequenten, deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen. Das novellierte EEG tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Weitere Informationen

Mehr Windenergie auf See

Der Ausbau der Offshore-Windenergie wird beschleunigt. Vorgesehen ist eine installierte Leistung von Offshore-Windenergie-Anlagen bis zum Jahr 2030 von mindestens 30 Gigawatt und mindestens 40 Gigawatt bis 2035. Im Jahr 2045 sollen dann mindestens 70 Gigawatt erzeugt werden.

Weitere Informationen

Kernkraftwerke können befristet weiterbetrieben werden

Atomkraftwerke, die noch in Betrieb sind, können bis zum 15. April 2023 weiterbetrieben werden. Es geht darum, für den bevorstehenden Winter sicherzustellen, dass es zu keiner Strom-Mangellage kommt. Das heißt, bis 15. April 2023 bleibt der Weiterbetrieb der drei Atomkraftwerke (AKW) Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 erlaubt.

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Schnellerer Ausstieg aus der Braunkohle in NRW

Der Braunkohleausstieg in Nordrhein-Westfalen wird auf das Jahr 2030 vorgezogen – und kommt damit rund acht Jahre früher als bisher geplant.

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Gesundheit und Pflege

Triage in der Pandemie neu geregelt

Sollten in einer Pandemie die Intensivbetten knapp werden, muss unter Umständen die schwere Entscheidung getroffen werden, wer eine überlebenswichtige Behandlung bekommt und wer nicht. Hierfür darf ausschließlich die „aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“ berücksichtigt werden. Kriterien wie Behinderung oder Alter spielen dabei keine Rolle.

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Entlastung von Pflegekräften in Krankenhäusern

Die Personalsituation in der Krankenhauspflege wird durch konkrete Pflegepersonal- bemessung verbessert. Außerdem wird der Verwaltungsaufwand verringert und die Digitalisierung weiterentwickelt. Pädiatrie und Geburtshilfe werden finanziell besser ausgestattet. (Inkrafttreten vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.)

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Corona-Impfung: Übergang in die Regelversorgung

Die Coronavirus-Impfverordnung wird über den 31. Dezember verlängert. Insbesondere wird der Anspruch auf Corona-Schutzimpfungen beibehalten und bis zum 7. April 2023 fortgeschrieben. Neu ist: Ab dem 1. Januar 2023 werden die Impfungen nicht mehr aus Bundesmitteln vergütet.

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Verkehr

Mehr Geld für den ÖPNV

Die Länder erhalten mehr Finanzmittel, um den öffentlichen Personennahverkehr attraktiver zu gestalten. Der Bund stellt dafür Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro zur Verfügung.

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Lkw-Maut steigt

Zum 1. Januar steigen die Sätze für die Lkw-Maut. Hintergrund für die Erhöhung sind EU-Vorgaben und das neue Wegekostengutachten. Die Lkw-Maut muss sich an den Kosten für Bau, Betrieb, Erhalt und Ausbau der Verkehrswege orientieren – neben den tatsächlich verursachten Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung. Das neue Wegekostengutachten für Deutschland deckt den Zeitraum von 2023 bis 2027 ab.

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Wirtschaft

Mehr Verantwortung für Unternehmen in der Lieferkette

Das Lieferkettengesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Gestärkt werden in globalen Lieferketten Menschenrechte und Umweltschutz. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in Deutschland Menschenrechte zu achten, indem Sorgfaltspflichten umgesetzt werden. Diese Pflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich, für das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer.

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Migration – Asyl

Mehr Chancen für gut integrierte Geflüchtete

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Menschen, die gut in Deutschland integriert sind, auch gute Chancen erhalten. Die bisherige Praxis der so genannten Kettenduldungen wird beendet. Geflüchtete können nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht erlangen. (Inkrafttreten vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.)

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Digitalisierung

Gesetzesverkündung künftig elektronisch

Gesetze und Rechtsverordnungen werden künftig nicht mehr über das gedruckte Bundesgesetzblatt erscheinen, sondern rein elektronisch im Internet. Die Bekanntmachung wird so beschleunigt und der Zugang zum Gesetzestext erleichtert.

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Wahlrecht

Zur Europawahl schon mit 16 Jahren

Das Mindestwahlalter bei den Wahlen zum Europäischen Parlament wird von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament finden 2024 statt. (Inkrafttreten vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.)

Quelle: Bundesregierung online, Meldung vom 23.12.2022; NWB