Steuerentlastungen für Bürger geplant
Das Bundesfinanzministerium hat am 2.3.2022 den Referentenentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 veröffentlicht. Mit dem Gesetz sollen der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der Grundfreibetrag sowie die Pauschale für Fernpendler erhöht werden.
Die geplanten Maßnahmen in Einzelnen:
- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 € auf 1.200 € rückwirkend zum 1.1.2022,
- Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 € um 363 € auf 10.347 € rückwirkend ab dem 1.1.2022 und
- Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 1.1.2022 auf 38 Cent.
Hinweis: Das Gesetz muss noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Der Referentenentwurf ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
BMF online; NWB