Sozialversicherung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024
Zum 1.1.2024 steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Das Bundesrat hat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 am 24.11.2023 abschließend zugestimmt.
Zu Anfang eines jeden Jahres steigen in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung – so auch zum 1.1. 2024:
- In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt sie bundesweit einheitlich auf jährlich 62.100 € beziehungsweise 5.175 € im Monat (2023: 59.850 € oder 4.987,50 €/Monat).
- Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf jährlich 69.300 € beziehungsweise monatlich 5.775 € (2023: 66.600 € oder 5.550 € im Monat).
- Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt: in den neuen Bundesländern auf 7.450 € im Monat (2023: 7.100 €/Monat), in den alten Bundesländern auf 7.550 € im Monat (2023: 7.300 €/Monat).
- In der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht sich diese Einkommensgrenze in den neuen Ländern auf 9.200 € im Monat (2023: 8.750 €/Monat). In den alten Ländern liegt sie bei 9.300 € im Monat (2023: 8.950 €). In der knappschaftlichen Rentenversicherung sind Beschäftigte im Bergbau versichert. Sie berücksichtigt die besondere gesundheitliche Beanspruchung von Bergleuten.
- Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, ist für 2024 vorläufig auf 45.358 € im Jahr festgesetzt (2023: 43.142 €).
Die Rechengrößen ab im Überblick
Rechengröße | West | Ost |
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung | 7.550 €/Monat | 7.450 €/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 9.300 €/Monat | 9.200 €/Monat |
Versicherungspflichtgrenze in der GKV | 69.300 € im Jahr (5.775 €/Monat) | |
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV | 62.100 € im Jahr (5.175 €/Monat) | |
Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung | 7.550 €/Monat | 7.450 €/Monat |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2023 in der Rentenversicherung | 45.358 € | |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.535 €/Monat | 3.465 €/Monat |
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 24.11.2023, BR-Drucks. 511/23 (Beschluss); NWB