Mandant/Login
Zur Newsübersicht

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verlängert

Die Bundesregierung hat am 14.9.2022 beschlossen, die aktuell bestehenden Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2022 zu verlängern.

Hintergrund: Die derzeitige Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) ermöglicht befristet bis zum 30.9.2022 einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Nun hat die Bundesregierung beschlossen, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2022 zu verlängern.

In der von der Bundesregierung beschlossenen „Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung“ ist geregelt, dass:

  • Kurzarbeitergeld nach wie vor bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind,
  • Beschäftigte keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.

Hinweis: Die Änderungen treten am Tag nach der Verkündung der Verordnung in Kraft, mit der in Kürze zu rechnen ist.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung vom 14.9.2022; NWB

Weitere Steuertipps

Bundesregierung beschließt Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025

Die Bundesregierung hat am 6.11.2024 die „Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025“ beschlossen. Vorbehaltlich […]

Mindestlohn und Minijobs 2025

Die Minijob-Zentrale informiert über bevorstehende Änderungen beim Mindestlohn und den […]

Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen

Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem „Vierten Gesetz zur Entlastung […]

Bundesrat stimmt Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung zu

Der Bundesrat hat am 27.9.2024 der Wirtschafts-Identifikationsnummer-Verordnung zugestimmt. Die Veröffentlichung […]

Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2025

Am 4.9.2024 wurde die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit […]