Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sollen erneut verlängert werden. Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Zugangsvoraussetzungen bis zum 30.6.2022 herabgesetzt bleiben.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Es ist derzeit nicht auszuschließen, dass es weiterhin zu pandemiebedingten Einschränkungen kommt, die sich etwa auf die Veranstaltungs- und Kreativwirtschaft oder das Gastgewerbe auswirken.
Das Bundeskabinett hat daher am einen Verordnungsentwurf auf den Weg gebracht, mit dem folgende Regelungen bis zum weiter gelten sollen:
- Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben herabgesetzt.
- Auf den Aufbau von Minusstunden wird verzichtet.
- Einkommen aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.
- Ab dem vierten beziehungsweise siebten Bezugsmonat gelten erhöhte Leistungssätze.
- Zudem soll die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf 28 Monate verlängert werden. Sie beträgt aktuell 24 Monate.
Hinweis: Der Entwurf sieht neben den Regelungen zum Kurzarbeitergeld vor, auch die Akuthilfen für pflegende Angehörige sowie einige Regelungen zur Pflegezeit und Familienpflegezeit bis zum 30.6.2022 zu verlängern. Das Bundesarbeitsministerium informiert über die aktuell geltenden Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld. Häufige Fragen beantwortet die Bundesagentur für Arbeit. Die Agentur hält wichtige Informationen auch in Gebärdensprache bereit.
Bundesregierung online, Meldung v. 9.2.2022; NWB (il)