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Wissenschaftliche Mitarbeiterin mit Rechtsanwaltszulassung rentenversicherungspflichtig

Eine wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Universität mit Rechtsanwaltszulassung unterliegt der Rentenversicherungspflicht. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen kürzlich entschieden.

Sachverhalt: Die Klägerin war als zugelassene Rechtsanwältin selbständig tätig und Mitglied eines Versorgungswerkes. Sie beantragte die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für eine befristete Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Universität. Ihre gegen den Ablehnungsbescheid des beklagten Rentenversicherungsträgers gerichtete Klage wies das Sozialgericht Köln in erster Instanz ab.

Entscheidung: Das Landessozialgericht (LSG) hat die Berufung der Klägerin zurückgewiesen:

  • Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Befreiung von der Versicherungspflicht. Denn sie hat in der streitigen Zeit in einem festen Dienst- und Anstellungsverhältnis bei der Universität, einer nichtanwaltlichen Arbeitgeberin, gestanden, dieser ihre Arbeitszeit und -kraft zur Verfügung gestellt und ist in deren Arbeitsorganisation eingegliedert gewesen. Eine anwaltliche Berufsausübung ist in dieser äußeren Form der Beschäftigung nicht möglich.
  • Für ihre Tätigkeit als selbständige Rechtsanwältin kann eine Befreiung nicht ausgesprochen werden. In dieser unterliegt die Klägerin nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, da sie diese nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausgeübt hat.
  • Eine Befreiung von der Versicherungspflicht als Syndikusrechtsanwältin scheidet aus, da sie nicht als solche zugelassen worden ist.
  • Schließlich liegt kein Fall vor, in dem sich eine Befreiung auf eine andere versicherungspflichtige Tätigkeit erstreckt, denn aufgrund der selbständigen Tätigkeit fehlt es für die Erstreckung bereits an einer bestehenden Befreiung.
  • Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, dass eine Befreiung im Wege der Erstreckung für eine berufsfremde Tätigkeit nur für dem Grunde nach versicherungspflichtige Personen (z.B. angestellte Rechtsanwälte) und nicht für nicht versicherungspflichtige Personen (z.B. selbständige Rechtsanwälte) möglich ist.
  • Ein sachlicher Grund für eine Differenzierung liegt darin, dass zwischen Personen unterschieden wird, die grundsätzlich als versicherungspflichtig Beschäftigte den Regelungen des Vierten Sozialgesetzbuches unterliegen und solchen Personen, die der Gruppe der Selbständigen/Freiberufler angehören und daher grundsätzlich nicht davon erfasst werden.

Quelle: Landessozialgericht NRW, Pressemitteilung v. 17.8.2022 zu LSG NRW, Urteil v. 26.1.2022 – L 3 R 560/19; NWB

Neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ab Oktober

Ab Oktober gilt eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung. Hierauf macht die Bundesregierung aktuell aufmerksam.

Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:

Mit der neuen Verordnung werden Arbeitgeber verpflichtet, auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und die entsprechenden Corona-Schutzmaßnahmen umzusetzen. Innerhalb der Gefährdungsbeurteilung müssen Arbeitgeber unter anderem das Angebot an Beschäftigte prüfen, geeignete Tätigkeiten in ihrer Wohnung auszuführen, wenn keine betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Außerdem müssen sie prüfen:

  • die Umsetzung der AHA+L-Regel an den Arbeitsplätzen,
  • die Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte, etwa durch Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen – etwa durch Homeoffice,
  • eine Maskenpflicht überall dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen,
  • Testangebote für alle in Präsenz arbeitenden Beschäftigten.

Unabhängig von der Gefährdungsbeurteilung sollen die Arbeitgeber die Beschäftigten dabei unterstützen, Impfangebote wahrzunehmen.

Diese Maßnahmen sollen mit dazu beitragen, krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Beschäftigten zu reduzieren und Belastungen des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen sowie der Wirtschaft zu minimieren. Das Bundeskabinett hat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zur Kenntnis genommen. Die Neufassung soll auf dem Weg einer Ministerverordnung erlassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor das Covid-19-Schutzgesetz in Kraft getreten ist.

Hinweis: Die Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nach Erlass durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales am 1.10.2022 in Kraft treten und soll bis einschließlich 7.4.2023 gelten.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 31.8.2022; NWB

Neuregelungen im September 2022

Die Energiepreispauschale für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige wird ausgezahlt. Öffentliche Gebäude heizen weniger. Pflegekräfte erhalten höhere Mindestlöhne. Über diese und weitere Neuregelungen informiert die Bundesregierung.

Energie

Auszahlung der Energiepreispauschale

Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. Die Maßnahme ist Teil des zweiten Entlastungspakets, das im Juni in Kraft getreten ist.

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Weitere Energiesparmaßnahmen

Ab dem 1. September gelten weitere Energiesparmaßnahmen, die kurzfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Zum Beispiel dürfen öffentliche Büros nur noch auf maximal 19 Grad beheizt werden. Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen werden zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet.

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Pflege

Mindestlohn in der Pflege steigt, mehr Urlaub

Die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte sowie Pflegefachkräfte steigen zum 1.9.2022. Zwei weitere Steigerungen sind für das kommende Jahr vorgesehen. Altenpflegekräfte erhalten Anspruch auf mehr Urlaub. Dies sind weitere Schritte, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und den Beruf attraktiver zu machen.

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Gesundheit

Regeln bei Einreise nach Deutschland bleiben gelockert

Einreisende nach Deutschland brauchen weiterhin keinen Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung um einen Monat bis 30. September verlängert.

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Das E-Rezept startet

Ab dem 1.9. 2022 wird die 1. Stufe des E-Rezept-Rollouts starten. Apotheken sind dann in der Lage, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen.

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Umwelt

Einheitliche Kennzeichnung Nitrat belasteter Gebiete

Mit Nitrat belastete Gebiete werden künftig von den Ländern nach einheitlichen Standards und im Einklang mit der EU-Nitratrichtlinie ausgewiesen. Wichtig ist das für den Schutz des Grundwassers. Dies sieht eine Verwaltungsvorschrift vor, die am 17.8.2022 in Kraft getreten ist.

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Quelle: Bundesregierung online, Meldung vom 30.8.2022; NWB

Neuregelungen im August 2022

Die Neuregelungen im August betreffen u.a. den Energiemarkt, Frauenrechte, das BAföG, die Verkehrssicherheit sowie den Verbraucherschutz.

Energie

Gasversorgung sichern

Die Lage auf dem Energiemarkt hat sich drastisch verschärft. Die Bundesregierung schafft deshalb mit einer Gesetzesänderung neue Möglichkeiten, um flexibel auf den angespannten Gasmarkt zu reagieren. Konkret geht es darum, Gaspreise anpassen und Energieunternehmen stabilisieren zu können. Das Gesetz ist am 12. Juli 2022 in Kraft getreten.

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Weniger Gas für die Stromproduktion nutzen

Die Nutzung von Kohle und Öl soll befristet dazu beitragen, Gas in der Stromversorgung zu sparen. Mit der Verordnung der Bundesregierung können erste Ersatzkraftwerke an den Strommarkt zurückkehren und einen Beitrag zur Gaseinsparung leisten. Die Verordnung ist am 14. Juli 2022 in Kraft getreten.

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Das Stromnetz zielgerichtet ausbauen

Für eine gelungene Energiewende – auch im Sinne der Pariser Klimaziele – ist neben dem beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien der entsprechende Ausbau der Stromnetze nötig. Dafür wird das Energiewirtschaftsrecht angepasst, um ein ganzheitliches Vorgehen im Netzausbau zu erreichen. Die Novelle des Energiewirtschaftsrechts ist am 29. Juli 2022 in Kraft getreten.

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Volle Gasspeicher sichern Energieversorgung

Alle Betreiber von Gasspeicheranlagen in Deutschland sind fortan dazu verpflichtet, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Mit einer Ministerverordnung vom 29. Juli 2022 wurden die Vorgaben für Füllstände der Gasspeicher erhöht.

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Verteidigung

Bundeswehr schneller ausrüsten

Angesichts der neuen sicherheitspolitischen Bedrohungslage muss die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr schnellstmöglich erhöht werden. Ein Baustein ist das „Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr – Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)“. Es ermöglicht der Bundeswehr, für einen beschränkten Zeitraum Aufträge einfacher und schneller zu vergeben und nachprüfen zu lassen. Das Gesetz ist am 19. Juli 2022 in Kraft getreten.

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Frauenrechte

Werbeverbot für Abtreibungen aufgehoben

Durch die Aufhebung des § 219a dürfen Ärztinnen und Ärzte nun öffentlich darüber informieren, dass und mit welcher Methode sie Abtreibungen durchführen. Schwangere sollen so einfacher als bisher geeignete Ärztinnen oder Ärzte für eine Abtreibung finden können. Die Gesetzesänderung ist am 19. Juli 2022 in Kraft getreten.

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Bildung

BAföG-Reform: Freibetrag, Bedarfssatz und Wohnkostenzuschlag steigen

Die Freibeträge werden zum 1. August 2022 um 20,75 Prozent angehoben, die Bedarfssätze um 5,75 Prozent, der Wohnkostenzuschlag steigt auf 360 Euro. Außerdem wird die Altersgrenze von 30 Jahren bei Beginn der Ausbildung auf 45 Jahre angehoben. Das wirkt sich ebenfalls auf die Berufsausbildungshilfe, das Ausbildungsgeld und die Einstiegsqualifizierung aus.

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Verkehrssicherheit

Abbiegeassistenten ab sofort Pflicht

Seit dem 6. Juli 2022 sind Abbiegeassistenten für neue Fahrzeugtypen europaweit verpflichtend – und ab dem 7. Juli 2024 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge. Diese Pflicht gilt für die Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3 – also für Busse und Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. So sollen häufig tödliche Abbiegeunfälle mit Fußgängern und Radfahrern verhindert werden.

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Landwirtschaft

Mehr Bio, weniger Gift: Neue EU-Vorschriften für Düngemittel

Seit dem 16. Juli 2022 gilt die neue EU-Verordnung für Düngemittel. Sie öffnet den EU-Binnenmarkt für organische und abfallbasierte Düngeprodukte und legt gemeinsame Regeln für die Kennzeichnung fest. Erstmals werden Grenzwerte für toxische Stoffe in Düngemitteln wie Kadmium, Quecksilber oder Arsen eingeführt. Mit den neuen Regeln sollen die Risiken für Umwelt und Gesundheit sowie die Abhängigkeit von Importen verringert werden.

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Verbraucherschutz

E171 – Titandioxid in Lebensmitteln verboten

Titandioxid (E171) wird bislang verwendet, um vielen Lebensmitteln eine weiße Farbe zu verleihen: von Backwaren und Brotaufstrichen bis hin zu Suppen, Soßen, Salatdressings und Nahrungsergänzungsmitteln. Aufgrund eines wissenschaftlichen Gutachtens kam die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit zu dem Schluss, dass Titandioxid bei der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Ab 8. August 2022 ist die Verwendung von Titanoxid deshalb in Nahrungsmitteln verboten.

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Gesundheit

Masernschutzimpfung für Schul- und Kitabesuch verpflichtend

Seit dem 1. August 2022 müssen alle Kinder nachweisen können, dass sie gegen Masern geimpft sind, wenn sie eine Schule oder Kita besuchen. So sieht es das Masernschutzgesetz vor, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Am 31. Juli 2022 endete die im Gesetz enthaltene Übergangsfrist für diejenigen, die am 1. März 2020 bereits eine Kita oder Schule besuchten.

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Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 28.7.2022; NWB

Neuregelungen im Juli 2022

Mehr Geld für Rentner, flexiblere Zeiten in der Pflege und Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bis Ende September: Über diese und weitere Neuregelungen informiert die Bundesregierung in einer aktuellen Meldung.

Ruhestand

Renten steigen

Die Renten steigen zum 1. Juli 2022: im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent. Außerdem wird der sogenannte Nachholfaktor wieder eingesetzt. Auch bei Erwerbsminderungsrenten werden Verbesserungen auf den Weg gebracht.

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Arbeit

Kurzarbeitergeld bis 30. September verlängert

Kurzarbeitergeld soll weiterhin gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. Die Regelung wird zum 30. September 2022 verlängert. Hintergrund ist der Ukraine-Krieg. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2022 in Kraft.

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Pflege

Akuthilfen für pflegende Angehörige verlängert

Durch die Corona-Pandemie sind pflegende Angehörige besonders belastet. Auch wenn noch nicht klar ist, wie es im Herbst konkret weitergehen wird, werden die Akuthilfen bereits jetzt bis Ende Dezember 2022 verlängert. Pflegezeit und Familienpflegezeit können somit flexibler gestaltet werden. Auch können im Akutfall bis zu 20 Arbeitstage in Anspruch genommen werden.

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Gesundheit

Das gilt jetzt bei Corona-Tests

Zum 30. Juni tritt die neue Coronavirus-Testverordnung in Kraft. Wichtig: Weiterhin wird es eine flächendeckende Infrastruktur für Bürgertests geben. Bürgerinnen und Bürger müssen sich in bestimmten Fällen mit drei Euro an einem Test beteiligen.

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Familie

Grundsicherung: Sofortzuschlag für Kinder und Einmalzahlung für Erwachsene

Ab Juli erhalten rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder in Deutschland monatlich 20 Euro zusätzlich. Dieser Sofortzuschlag wird ohne weiteren Antrag unbürokratisch ausgezahlt. Erwachsene Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten einmalig 200 Euro. Die Bundesregierung will so besondere Härten aufgrund der Pandemie und steigender Lebenshaltungskosten abfedern.

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Einmaliger Kinderbonus 2022

Für jedes Kind, das Anspruch auf Kindergeld hat, gibt es einen Einmalbonus von 100 Euro. Er soll Familien in Zeiten außergewöhnlicher Belastungen helfen und die stark angestiegenen Preise abfedern. Der Kinderbonus ist Teil einer Reihe von Entlastungen, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Er wird ab Juli ausgezahlt und muss nicht extra beantragt werden.

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Energie

Keine EEG-Umlage mehr

Stromkunden müssen ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen. Die Stromanbieter müssen die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weitergeben. Ein entsprechendes Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastung durch die EEG-Umlage ist am 28. Mai 2022 in Kraft getreten.

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Verbraucherschutz

Mietspiegel werden rechtssicherer

Anhand von Mietspiegeln können Vermieter Mieterhöhungen begründen – und Mieter können mit ihrer Hilfe überprüfen, ob diese berechtigt sind. Mietspiegel müssen deshalb den Wohnungsmarkt realistisch abbilden. Zum 1. Juli 2022 treten nun Mindestanforderungen an Mietspiegel in Kraft, um mehr Rechtssicherheit zu erreichen.

Weitere Informationen

Online-Verträge kündigen mit einem Klick

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge hat bereits wichtige Verbesserungen gebracht. Am Telefon aufgeschwatzte Verträge – etwa Energielieferverträge oder Zeitungs-Abos – sowie überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gehören der Vergangenheit an. Im Online-Bereich reichen oft wenige Klicks, um Verträge abzuschließen. Nun wird ein Button als unkomplizierte Kündigungsmöglichkeit eingeführt.

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Rücknahmepflicht für Elektro-Altgeräte

Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern sind zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Das gilt, wenn sie selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Für kleine Elektro-Altgeräte ist dies verpflichtend – unabhängig vom Neukauf eines Gerätes, für größere Altgeräte gilt dies beim Kauf eines entsprechenden neuen Gerätes. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird ab dem 1. Juli 2022 entsprechend geändert.

Weitere Informationen

Telefonieren im Ausland ohne Zusatzkosten

Im Ausland telefonieren, im Internet surfen oder Kurznachrichten verschicken: Das ist auch weiterhin ohne zusätzliche Kosten möglich. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben einer Verlängerung der geltenden Regelungen für das Roaming zu Inlandspreisen bis 2032 zugestimmt. Die EU-Verordnung gilt in der EU sowie den EWR-Staaten.

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Soziales

Grundsicherung: Sanktionen für ein Jahr ausgesetzt

Jobcenter dürfen vom 1. Juli 2022 bis zum 1. Juni 2023 bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen gegen Arbeitssuchende erlassen. Damit geht die Bundesregierung einen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem Bürgergeld. Wird dieses eingeführt, werden auch Sanktionen und Mitwirkungspflichten neu geregelt.

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Finanzen Sondervermögen: 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr

Deutschland braucht eine gut ausgestattete Bundeswehr, um den sicherheitspolitischen Herausforderungen gewachsen zu sein. Der Bundestag und der Bundesrat haben dem Sondervermögen zugestimmt. Für umfassende Investitionen stehen nun 100 Milliarden Euro bereit.

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Bundesregierung online, Meldung v. 30.6.2022; NWB