Mandant/Login
Zur Newsübersicht

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verlängert

Die Bundesregierung hat am 14.9.2022 beschlossen, die aktuell bestehenden Zugangserleichterungen für das Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2022 zu verlängern.

Hintergrund: Die derzeitige Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) ermöglicht befristet bis zum 30.9.2022 einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld. Nun hat die Bundesregierung beschlossen, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2022 zu verlängern.

In der von der Bundesregierung beschlossenen „Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldzugangsverordnung“ ist geregelt, dass:

  • Kurzarbeitergeld nach wie vor bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind,
  • Beschäftigte keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.

Hinweis: Die Änderungen treten am Tag nach der Verkündung der Verordnung in Kraft, mit der in Kürze zu rechnen ist.

Quelle: Bundesregierung online, Meldung vom 14.9.2022; NWB

Weitere Steuertipps

Künstlersozialabgabe im Jahr 2025

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 11.7.2024 […]

Renten steigen zum 1.7.2024

Die Bundesregierung hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 beschlossen. Damit erhöhen sich […]

Verbraucherschutz: Verbandsklage gegen die Vodafone GmbH öffentlich bekannt gemacht

Am 23.4.2024 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) eine Verbandsklage […]

Neue Regelungen beim Elterngeld: FAQ der Bundesregierung

Für Geburten ab dem 1.4.2024 gelten neue Regelungen beim Elterngeld. […]

Wichtige Änderungen in der Rentenversicherung zum 1.1.2024

Zum Jahresbeginn 2024 ergeben sich in der Rentenversicherung verschiedene Änderungen. […]