Mandant/Login
Zur Newsübersicht

Arbeitsrecht – Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert

Angesichts des beständigen Abklingens der Corona-Infektionszahlen besteht kein Anlass, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25.5.2022 hinaus zu verlängern. Hierauf hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hingewiesen.

Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch auch danach nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber bleiben daher aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen.

Das BMAS wird hierzu Empfehlungen in Form von Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) bereitstellen, die den betrieblichen Akteuren Orientierung und Hinweise zur Verhinderung und Eingrenzung betrieblicher Ausbrüche geben. Darin wird vor allem auf solche Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes eingegangen, die sich im Verlauf der Pandemie besonders bewährt haben.

Darüber hinaus beobachtet das BMAS das Infektionsgeschehen auch weiterhin und wird im Falle eines kritischen bundesweiten Wiederanstiegs rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen und bekannt machen.

BMAS online, Meldung v. 20.5.2022; NWB

Weitere Steuertipps

Künstlersozialabgabe im Jahr 2025

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 11.7.2024 […]

Renten steigen zum 1.7.2024

Die Bundesregierung hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 beschlossen. Damit erhöhen sich […]

Verbraucherschutz: Verbandsklage gegen die Vodafone GmbH öffentlich bekannt gemacht

Am 23.4.2024 hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) eine Verbandsklage […]

Neue Regelungen beim Elterngeld: FAQ der Bundesregierung

Für Geburten ab dem 1.4.2024 gelten neue Regelungen beim Elterngeld. […]

Wichtige Änderungen in der Rentenversicherung zum 1.1.2024

Zum Jahresbeginn 2024 ergeben sich in der Rentenversicherung verschiedene Änderungen. […]